In der ursprünglichen Bedeutung bezeichnete der Begriff Simultaneum das Zusammenleben von Katholiken und Reformierten oder Lutheranern in einem Kirchspiel. Die dazugehörige Kirche war die Simultankirche. Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich der begriffliche Inhalt des Simultaneums zur Gleichsetzung mit Simultankirche.
Im eigentlichen Sinn ist der Begriff Simultaneum ein Fachwort des Staatskirchenrechtes aus jener Zeit, als Kirche und Staat noch nicht getrennt waren. Das Simultaneum ist eine öffentlich-rechtliche Festlegung und entwickelte Folgen für den Eigentümer und die Benutzer. Es ermöglichte durch staatliche Hoheit das Schaffen eines Rechtes auf gemeinschaftlichen Gebrauch derselben Kirche durch zwei oder mehrere (christliche) Konfessionen.
In Deutschland gibt es zurzeit 64 simultane Kirchenverhältnisse, die aus den unterschiedlichsten Gründen und zu unterschiedlichen Zeiten begründet wurden. Im 19. Jahrhundert entstanden nur noch sehr selten neue Simultaneen. In der ersten Hälfte des 19. Jh. ließ der preußische Staat bzw. die Familie Hohenzollern kunstgeschichtlich wertvolle Kirchen wieder aufbauen. Weil bei diesen Arbeiten öffentliche Mittel zum Einsatz kamen, legte das Herrscherhaus fest, dass in den sanierten Kirchen Simultaneen einzurichten seien.
So geschehen auch im und am Altenberger Dom. Als die Abteikirche des ehemaligen Klosters Altenberg durch Brand, Witterungseinflüsse, Plünderung und unsachgemäße Reparaturen zur Ruine geworden war, schaltete sich Friedrich Wilhelm III. ein und ermöglichte mit seinen Geldmitteln den Beginn des Wiederaufbaus. Als 1847 der Altenberger Dom wieder völlig hergestellt war, war dies mit mehr als 70 000 Talern aus der preußischen Staatskasse finanziert worden. Eine geringe Summe kam aus Spenden der Bergischen Bevölkerung.